Ihr erster Termin in der Praxis startet mit einer ausführlichen Erstanamnese (60 bis 90 Minuten).
In manchen Fällen ist eine lange Erstanamnese nicht erforderlich, dies kann z.B. bei Körpertherapien der Fall sein.
Im Zuge des Erstgesprächs werden wir zusammen entscheiden, ob und welche Labordiagnostik noch gemacht werden sollte, um Ihren individuellen Behandlungsplan erstellen zu können.
Im zweiten Termin folgt die Befundbesprechung und daraus erschließt sich das Therapiekonzept, welches oft in aufeinanderfolgenden Behandlungsschritten gedacht wird.
Kontinuierliche Beratungstermine (alle 1-6 Wochen, je nach Patient/in unterschiedlich), um den Verlauf der Behandlung beurteilen und gegebenenfalls anpassen zu können, sind sinnvoll.
Sie erhalten auf Wunsch eine Rechnung für ihre private Krankenkasse/Beihilfe in Anlehnung an die GeBüH, zum Teil mit Steigerungssätzen, die nicht vollumfänglich von der Versicherung erstattet werden müssen. Diese Sätze liegen teilweise etwas höher im Vergleich zur Selbstzahlerpauschale.
Die Abrechnungssumme ist abhängig vom Zeitaufwand und der angewendeten Therapieverfahren.
Die zu erwartenden Kosten (soweit kalkulierbar) werden selbstverständlich mit Ihnen besprochen!
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Behandlungskosten ab einer gewissen Höhe steuermindernd geltend zu machen. Diesbezüglich berät Sie ihr Steuerberater.